OpenStreetMap

Mapping von "Radwegen"

Posted by w_wie_waldi on 7 April 2022 in German (Deutsch).

Vorwort

In diesem Blog möchte ich ein paar Worte über das Mapping von inoffiziellen Radwegen verlieren. Gemeint sind nicht beschilderte Radverkehrsanlagen (z.B. durch das blaue Schild mit weißen Fahrrad), sondern Wege und abgetrennte oder nicht abgetrennte Bürgersteige besonders außerorts.

Ich bin relativ neu hier in der OSM Community und bin durch eine Projektarbeit zur Kartografierung von Radwegen relativ schnell auf das Problem des Mappings im Allgemeinen und das von Radwegen und Bürgersteigen im Speziellen gestoßen. In diesem Post möchte ich ein paar Gedanken zum Mappping hinsichtlich verschiedener Aspekte aufführen, welche vielleicht die Diskussion bezüglich verschiedener Mappingmethoden in neue Richtungen lenken kann.

Problem

Path

Eine in meiner Umgegend verbreitete Variante, unbeschilderte von Radfahrern vielbefahrene Wege zu labeln, ist “highway=path” mit “foot=designated” und “bicycle=designated”. Dieses Mapping mag zwar akzeptiert sein und die Realität abbilden. Jedoch führt dies in meinen Augen zu einigen Problemen. Zum einen verliert das Label “designated” seine ursprüngliche Bedeutung. Die Alternative mit “bicycle/access=official” scheint mir nur eine umständliche Lösung dazu zu sein.

Außerorts

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Radwege an urbanen tertiären Straßen verlaufen und damit vom Prinzip her baulich getrennte Bürgersteige sind, welche nicht explizit für Radfahrer freigegeben sind. Dennoch werden solche Wege gut von Radfahrern benutzt, sind in vielen Radkarten zu finden und haben daher teils Radfahrstreifen-ähnliche Kreuzungsmarkierungen. Diese ausschließlich als Bürgersteige zu markieren wäre ein Verlust für das Fahrradnetz, diese aber als “designated” zu bezeichnen ist aufgrund fehlender Beschilderung meiner Meinung nach nicht möglich.

Innerorts und Parks

Problematisch ist ein Mapping mit Path wie oben beschrieben besonders innerorts, wo Fußgänger mit Radfahrern kollidieren können. In Parks und Fußgängerpassagen bzw. flächen, bei denen die Beschilderung nicht ersichtlich oder gar keine vorhanden ist, werden solche Mappings durchaus zur Gefahr. Daher sollten Parkwege und Wege in Fußgängerzonen-ähnlichen Bereichen den Fußgängern Vorrang geben und mit “footway” markiert werden. Jedoch sollten auch diese Wege befahrbar und für das Routing genutzt werden und nicht verloren gehen.

Map Matching und Routing

Auf der technischen Seite ist eine gut kartografierte Datenbank die Grundlage für erfolgreiches und reibungsloses Map Matching, also die Zuordnung von GPS-Tracks und Koordinaten zu Wegen, und Routing, also die Kalkulation des schnellsten Weges von A nach B. Besonders die logischen und algorithmischen Methoden dieser Abläufe ist in meine Meinungsbildung miteingeflossen. Sowohl das Zuordnen von Koordinaten als auch das Routing funktionieren reibungsloser und mit weniger Aufwand, je weniger Objekte, Linien und Knoten existieren. Auch in Hinsicht bezüglich der Datenspeicherung und der Datenübertragung ist es sinnvoll, mit so wenig Daten wie möglich, so viele Informationen der Realität wie möglich darzustellen. Dies spricht gegen ein Mikromapping, auch wenn es gute Gründe dafür gibt, so zum Beispiel in Fußgängerzonen zwecks behindertengerechtes Mapping.

Die Kontroverse, ob denn Bürgersteige getrennt gemappt oder als “sidewalk=*” Attribut markiert werden sollten, stieß mich zusätzlich dazu an, eine geignete Lösung für das Mapping von inoffiziellen Radwegen besonders als Bürgersteige zu finden.

Lösung

Eine Lösung für das facettenreiche Problem ist die Beschreibung jeglicher unbeschilderter Wege, die motorisierten Verkehr ausschließen, mit dem Label “highway=footway” und “bicycle=yes”.

Diese Beschreibung impliziert eine Nutzung für Fußgänger und gibt ihnen im Zweifel Vorrang (Szenario Park). Auch lassen sich bürgersteignahe Wege durch “footway=sidewalk” einer jeweiligen größeren Straße zuordnen, welche entsprechend mit dem Tag “sidewalk=separated/right/left/both” bzw. “sidewalk:left/right=*” versehen wird. Dadurch lässt sich die Information gewinnen, ob Radfahrer auf einem vorhandenen Bürgersteig oder straßennahen Weg fahren, was rechtlich nicht wirklich haltbar ist, aber eben besonders außerorts praktiziert wird. Dies erleichtert das Map Matching und auch das Routing ungemein, da besonders an größeren Kreuzungen das Matching und Routing durch viele Verbindungen und Nodes erschwert wird.

Auch im Bereich von Kreuzungen ist die Bezeichnung eines Übergangs mit “footway=crossing” treffender, als nur den Knoten mit “highway=crossing” zu markieren. Daneben wird in Zukunft ein Mikromapping wohl stark zunehmen, besonders da es nur dadurch möglich ist, wichtige Informationen an Kreuzungen und innerörtlichen Plätzen zu versehen. Daher ist die Zuordnung von Bürgersteigen zu Hauptverkehrsstraßen eine besonders wichtige Information, um in Kreuzungen den Überblick nicht zu verlieren.

Insgesamt wäre auch das Mapping Schema von Fußwegen konsequenter. Da diese inoffiziellen Radwege eben standardmäßig als Fußwege eingetragen sind, bilden sie damit besser die rechtliche Realität ab als gemeinsam genutzte Fuß-/Radwege des Typs “path” mit “designated” Label. Die Nutzung des Typs “path” würde auch geringer ausfallen, was die internationale Wahrnehmung im Sinne von Trampelpfad festigen würde.

Probleme

Sollte der Fußweg ohne ein “bicycle” Tag eingetragen sein, ist die Interpretation hinsichtlich der realen Nutzung mehrdeutig. Man kann argumentieren, dass hier der Radverkehr verboten ist. Jedoch sieht die Realität häufig anders aus. Auch existiert in Deutschland der Umstand, dass Fahrräder auf Fußgängerwegen geschoben werden dürfen, was das Fahrrad Routing besonders innerorts nicht einfach macht. Andererseits könnte man ein Verbot mit dem Tag “bicycle=no” oder “access=*” aussprechen.

Nachwort

Im Endeffekt hat jede Mappingmethode seine Vor- und Nachteile. Hervorheben möchte ich abschließend, dass besonders die Zuordnung von Radwegen und Bürgersteigen zu Hauptverkehrstraßen eine wichtige Herangehensweise ist. Dies kann in meinen Augen eigentlich nur durch das Attribut “sidewalk” auf beiden Straßen sichergestellt werden. Für Wege ist dies eben nur durch “footway” möglich. Da in meinem Umfeld die meisten Radwege sowieso nicht explizit beschildert sind, ist das Mapping des “footway” mit “bicycle=yes” die geignetste Lösung.

Falls sich das jemand bis zum Ende durchgelesen hat, danke erstmal. Freue mich über Feedback über diese Gedanken, da ich sehr wenig Erfahrung mit dem Kartografieren auf OSM habe. Daher bin ich gerne für Korrekturen und Hinweise offen und bitte darum.

Hier eine Kreuzung nach dem oben beschriebenen Schema gemappt inklusive Anzahl der Fahr- und Abbiegespuren.

Discussion

Comment from Graf Westerholt on 24 April 2022 at 13:11

„Gemeint sind nicht beschilderte Radverkehrsanlagen (z.B. durch das blaue Schild mit weißen Fahrrad), sondern Wege und abgetrennte oder nicht abgetrennte Bürgersteige besonders außerorts.“

Wenn ein Weg nicht irgendwie für die Nutzung mit Fahrrädern gekennzeichnet ist, darf man dort nicht auf einem Fahrrad fahren (außer auf Fahrbahnen), ist also auch keine Radverkehrsanlage, darf also auch nicht als solche eingetragen werden.

„Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ § 2, Absatz 1 StVO

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

„Eine in meiner Umgegend verbreitete Variante, unbeschilderte von Radfahrern vielbefahrene Wege zu labeln, ist “highway=path” mit “foot=designated” und “bicycle=designated”“

Wenn das alles ist, ist die Kennzeichnung unzureichend, da dort Zeichen 240 oder 241 stehen muss, was angegeben werden sollte:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:traffic_sign%3DDE:240

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:traffic_sign%3DDE:241

„welche nicht explizit für Radfahrer freigegeben sind. Dennoch werden solche Wege gut von Radfahrern benutzt“

Dann dürfen Radfahrer dort nicht fahren. Nur weil sie dort fahren, heißt das nicht, dass es legal wird. Also wird es auch nicht in OSM eingetragen. In OSM wird nicht eingetragen, was Leute tun, sondern was vor Ort ist.

„In Parks und Fußgängerpassagen bzw. flächen, bei denen die Beschilderung nicht ersichtlich oder gar keine vorhanden ist, werden solche Mappings durchaus zur Gefahr. […] Jedoch sollten auch diese Wege befahrbar und für das Routing genutzt werden und nicht verloren gehen.“

Wenn das Befahren mit einem Fahrrad nicht durch Zeichen erlaubt ist, ist es verboten. Dann dürfen sie natürlich nicht für das Routing verwendet werden.

„Eine Lösung für das facettenreiche Problem ist die Beschreibung jeglicher unbeschilderter Wege, die motorisierten Verkehr ausschließen, mit dem Label “highway=footway” und “bicycle=yes”.“

Absolut falsch, da es Fahrrad fahren erlauben würde, wo es nicht erlaubt ist! Diese Kombination bedeutet, dass an dem Weg die Zeichen 239 und 1022-10 stehen.

„Sollte der Fußweg ohne ein “bicycle” Tag eingetragen sein, ist die Interpretation hinsichtlich der realen Nutzung mehrdeutig. Man kann argumentieren, dass hier der Radverkehr verboten ist. Jedoch sieht die Realität häufig anders aus.“

Wenn dort durch Zeichen 239 und 1022-10 das Befahren mit einem Fahrrad erlaubt ist, muss das in OSM ergänzt werden, ansonsten ist der Eintrag einfach nicht komplett. Klar ist es, wenn „bicycle“ immer dazu eingetragen wird.

Mir fallen gerade diese Möglichkeiten ein, die Fahrrad fahren jenseits der Fahrbahn erlauben, alle kann man korrekt in OSM eintragen:

  • Zeichen 237 als Blechschild
  • Zeichen 237 auf den Boden gemalt (bicycle=yes)
  • Zeichen 240
  • Zeichen 241
  • Zeichen 239 mit 1022-10

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:cycleway

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:bicycle

Einfaches Hilfsmittel ist

https://osmtools.de/traffic_signs/

Comment from utack on 24 April 2022 at 15:41

Da du anscheinend eine Art Experte für diese Art von Weg bist, bin ich froh wen gefunden zu haben der sich hier vielleicht auskennt:

https://www.mapillary.com/app/?lat=48.084704960761&lng=11.592668741541956&z=19.819734385070145&pKey=478632663213680&focus=photo

Ist dieser Weg, da er komplett ohne ein Schild ist, nun laut STVO ein highway=path mit impliziertem foot=yes, bicycle=yes?

VG

Comment from Graf Westerholt on 24 April 2022 at 16:51

Ich würde den Weg rechts neben der Fahrbahn mit

sidewalk=*

eintragen, siehe

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:sidewalk.

Der Weg ist offensichtlich keine Fahrbahn. Und da kein Zeichen zu sehen ist, welche ihn zum Befahren mit Fahrrädern frei gibt, darf man es auch nicht.

Der Fußweg ist als separater Weg eingetragen, da würde ich ihn mit

highway=footway

und für die Klarheit

bicyle=no

eintragen, könnte ja auch für Fahrradfahrer frei gegeben sein, dann müsste bicycle=yes angegeben werden, was hier nicht der Fall ist.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dfootway

Problematisch finde ich, dass der Fußweg getrennt eingetragen ist, obwohl er nicht baulich getrennt ist.

Du kannst auch immer hier

https://forum.openstreetmap.org/

https://forum.openstreetmap.org/viewforum.php?id=14 (deutsch)

fragen.

Comment from Graf Westerholt on 24 April 2022 at 16:53

Du solltest aber nicht nach Fotos kartieren, sondern nur nachdem, was aktuell vor Ort ist.

Comment from utack on 24 April 2022 at 17:03

Problematisch finde ich, dass der Fußweg getrennt eingetragen ist, obwohl er nicht baulich getrennt ist.

Er wird im weiteren Verlauf baulich getrennt https://www.mapillary.com/app/?lat=48.083685103089&lng=11.596201797683&z=17&pKey=137319041723743&focus=photo

Es erscheint also zweckdienlich ihn gleich getrennt zu kartieren wo der physikalisch beginnt, weil man sonst später mit dem Router über einen Bordstein oder einen Rasen fahren müsste um ihn zu erreichen

Der Weg ist offensichtlich keine Fahrbahn. Und da kein Zeichen zu sehen ist, welche ihn zum Befahren mit Fahrrädern frei gibt, darf man es auch nicht.

Das war meine ursprüngliche Frage, ja Ist dem auch so, wenn es nicht explizit als Fußweg ausgeschlildert ist allein durch die Gegebenheit dass er parallel zu einer Straße verläuft? Führt allerdings in der Praxis zu Problemen da es die einzige Zufahrt zu dem Radweg danach ist (siehe auch Foto oben) und wird von allen Radfahrenden so gehandhabt dass er benutzt wird.

Comment from Graf Westerholt on 24 April 2022 at 17:24

Es zählt, wie die Realität ist. Wenn der Weg erst später als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist, dann wird das in OSM so eingetragen. Wenn bei korrekter Nutzung der Radfahrer über den Grünstreifen muss, liegt das nicht an OSM. Meiner Erfahrung nach ist ziemlich viel Weg und Beschilderung nicht durchdacht.

Es zählt nicht, wie etwas gemacht wird. Wenn tausend Autos bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Km/h aber 50 Km/ fahren, ist trotzdem keine 50 Km/h erlaubt und in OSM wird 30 Km/h eingetragen.

Viele Radfahrer fahren falsch, z B. auf Fußwegen oder falsch herum durch Einbahnstraßen (und viele Autofahrer fahren zu schnell, halten keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Zweirädern oder nehmen ihnen die Vorfahrt).

Fußgänger dürfen grundsätzlich erst mal alle öffentlichen Wege nutzen, soweit sie nicht für Fußgänger gesperrt sind. Also dürfen Fußgänger diesen Weg nutzen. Fahrradfahrer nicht. Wie der Weg läuft, ist egal.

Aber noch mal: Die Fotos auf Mapillary sind ca. drei Jahre alt. Weißt du, ob es dort jetzt immer noch so aussieht? Vielleicht ist die Beschilderung geändert. Warst du dort und hast es dir angeschaut? Ggf. Fotos gemacht?

Comment from crodthauser on 24 April 2022 at 20:01

Hallo zusammen,

Wege müssen nicht zwangsweise beschildert sein, um für den Radverkehr freigegeben zu sein. Beispiele sind Waldwege (die genauen Regelungen hängen mindestens vom Bundesland ab), manche Parkwege (z.B. in Köln fast jeder Parkweg), nicht beschilderte Wege, die parallel zu straßenbegleitenden Gehwegen verlaufen und von diesen baulich getrennt sind.

Soweit zumindest mein Verständnis. In der Praxis gibt es natürlich immer wieder problematische Beschilderungen der Art “Fahrradroute auf Gehweg ohne Radfreigabe”, “Fahrradroute auf DE:250,1026-36 anstatt DE:260,1026-36”, lückenhafte Beschilderungen und andere kreative Kombinationsschilder (z.B. DE:205,237 am Radwegende), deren Bedeutung bei mir immer wieder zu Stirnrunzeln führt.

Viele Grüße
crodthauser

Comment from Graf Westerholt on 25 April 2022 at 05:01

crodthauser, ja, Waldwege können je nach Bundesland für Radfahrer freigegeben sein, hier und mir ging es um Wege außerhalb Wälder.

„Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.“ § 2, Absatz 1 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html

Welcher Paragraf der StVO gibt nicht beschilderte Wege (keine Fahrbahn) für Verkehr frei? Dein Verständnis zählt nicht. Die StVO zählt. Wenn du etwas behauptest, belege es mit den entsprechenden Paragrafen der StVO.

Ich schrieb ja schon, dass Beschilderung oft nicht durchdacht und mangelhaft ist. Ändert aber nichts daran, dass man dann ggf. auf einem Weg nicht fahren darf. Dann muss man sich natürlich an die entsprechende Stadtverwaltung wenden und diese auffordern, die Beschilderung zu korrigieren. Leider mangelt es meiner Erfahrung nach dort oft an den entsprechenden Kenntnissen der StVO, weshalb die aufgeführten Beispiele zustande kommen.

Comment from Robhubi on 25 April 2022 at 20:40

Willkommen in der OSM-Gemeinschaft!

Du hast dir zum Beginn gleich ein schwieriges Thema ausgesucht und deine Gedanken dazu zur Diskussion gestellt. Das ist sehr gut, bleib dabei.

OSM versucht die Realität modellhaft abzubilden. Die dazu verwendeten Tags sind nicht immer logisch. Das nachträglich zu ändern würde die bestehenden Daten beschädigen.

Dein Lösungsvorschlag versucht genau das. Konkret: Was bedeutet „bicycle=yes“ an Straßen bzw. Wegen?

  • Die Straße ist für Radfahrer geeignet?
  • Die Straße wird von Radfahrern befahren?
  • Die Straße darf von Radfahrern befahren werden?

Alles sind sinnvolle Informationen. Die gängige Interpretation steht im Wiki:
bicycle=yes is applied where cycling is legal …

Comment from crodthauser on 25 April 2022 at 22:29

Sachte mit dem Befehlston Graf Westerholt.

Die StVO ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Gerichtsurteile füllen die Lücken teilweise.

Hier sind zwei Links bzgl. nicht beschilderter Radwege:
https://polizei.nrw/sites/default/files/2017-07/2017_Radweg_oder_Fahrbahn_neu.pdf
https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/

Comment from utack on 25 April 2022 at 22:41

Genau aus dieser PDF geht auch hervor warum die Situation die ich hinterfrage so chaotisch ist. Es ist, wie von Graf Westerholt angesprochen, allem Anschein direkt neben der Fahrbahn, ohne zwei erkenntliche Spuren und ohne Schild: ein Gehweg, den man als Radfahrer nicht benutzen darf Gleichzeitig ist es aber der einzige Weg der auf den sich daran anschließenden und benutzungspflichtigen Radweg führt

Also ohne Ortskenntnis: Man fährt auf der Straße, und muss dann überraschenderweise kurz später durch das Gras auf den benutzungspflichtigen Radweg wechseln? Mit Ortskenntnis: Man schiebt auf dem Gehweg, bis man auf den Radweg kommt, und steigt dort wieder auf?

Comment from crodthauser on 25 April 2022 at 23:00

Hier scheint es tatsächlich so gewollt, dass der erste Teil nicht befahren wird. Aus der anderen Richtung ist DE:239 angebracht. Für Ortsunkundige natürlich “unpraktisch”. Im Zweifel müsste wohl ein Gericht entscheiden, ob es zumutbar war über den Grünstreifen zu wechseln bzw. ob man das DE:240 Schild überhaupt wahrnehmen müsste.

Comment from Graf Westerholt on 26 April 2022 at 04:53

crodthauser, mir ist jetzt nicht ersichtlich, wo die beiden URL dem widersprechen, was ich über die StVO geschrieben habe.

Ich wiederhole gerne noch mal:

In solchen Fällen würde ich mich an die Stadtverwaltung wenden und bitten, die Situation zu klären. Ich sehe es nämlich (auch) so, dass die Beschilderung nicht durchdacht ist. Klar ist für mich, dass auf dem Gehweg bis zum Verkehrszeichen nicht gefahren werden darf, nach dem Zeichen muss der Weg von Fahrradfahren genutzt werden. Warum steht das Verkehrszeichen quasi mitten auf dem Weg? Es ist direkt vor dem Zeichen nicht zu erkennen, dass ein Weg einmündet. Warum steht es nicht am Beginn des Weges? Vielleicht, weil das Zeichen aufgestellt wurde, als die Wegführung noch nicht fertig war, der Weg dort anfing? Bei Änderung des Weges wurde das Zeichen vergessen?

Weiterhin ist unklar, wie die Situation aktuell ist. Wir diskutieren auf Grundlage drei Jahre alter Fotos.

Comment from geowas on 26 April 2022 at 07:22

Danke, w_wie_waldi, da hast du ein schönes Thema hervorgeholt! Wie mich das freut :-)

Robhubi, du schreibst „bicycle=yes is applied where cycling is legal …” Wenn das die Regel ist, dann ist fahrradroutebares Mappen nicht möglich. Denn, ich spreche hier für eine mittelgroße Großstadt mit viel ländlichem Umland, kommt man hier nie ans Ziel, wenn ausschließlich “legale” Wege (mit blauem Schild oder “Fahrrad frei” etc.) als fahrraderlaubt (erstmal egal ob yes oder designated oder was auch immer) zu mappen sind.

Hier in Großstadt sind (Schild-)Markierungen sehr lückenhaft. Radwege beginnen im Nichts|irgendwo|beliebig ohne Übergang (ähnlich wie das oben beschriebene mappilary-Beispiel) - kann dann gewollt sein, dass ich plötzlich auf der vielbefahrenen Autostraße anhalte, mein Rad über den Bordstein hieve und dann auf dem Radweg weiterfahre? Oder gestern - ein kilometerlanger mit radtouristischen Grün-auf-Weiß-Wegweisern ausgeschilderter, 2 m breiter “Bürgersteig” an einer werktags heftig befahrenen Bundesstraße und mit roten Fahrrad-Fahrbahnmarkierungen verzierten Grundstückseinmündungen. Nur das offizielle Schild irgendeiner Art fehlte komplett: soll auf diesem “Bürgersteig” das Radfahren etwa nicht sinnvoll|erlaubt|gewünscht|impliziert sein? Es ist schön, dass es solche offiziellen Markierungen gibt, allerdings kann man dann das Fahrradrouting in den den gängigen Routingengines gleich abschalten.

Und zum Thema “wende dich an die Stadt”: hier in Großstadt gibt es seit Jahren ein “Fahrradbüro” (oder so ähnlich), dass lange mit einer Person besetzt war (jetzt sind es wohl fünf?): es gibt keine Antworten, auch keine praktischen Reaktionen auf die E-Mails.

Und ich befürchte, es werden teilweise auch keine Schilder kommen. Jetzt kommt eine Theorie(!!!) von mir: ich befürchte, an manchen Straßen und Wegen erlauben die baulichen Gegebenheiten eine legale Beschilderung einfach nicht. Beispiel hier in Großstadt: ein recht steiler Weg bergauf, einziger Weg in Richtung Stadtteil. Es gibt an der kritischen Stelle drei Möglichkeiten: in einer Einbahnstraße mit Straßenbahn auf der Fahrbahn gegen die Richtung. Geht nicht (rechtlich und praktisch). Auf der gegenläufigen Straße (dazwischen ist ein schmaler Wohnblock) auf der stark ansteigenden Straße mit Straßenbahnschienen und direkt daran parallel parkenden Autos. Geht nicht (praktisch: Schienen, Türzone, wackeliges Fahren weil bergauf). Dritte Möglichkeit: durch eine aufgrund jahrhundertealter Bebauung recht schmale Gasse, die auf etwa 50 Metern oder so Einbahnstraße ist. Und zwar - jetzt meine Theorie(!) - weil sie zu schmal ist, um sie für Radfahrer in Gegenrichtung zu öffnen. Direkt davor und direkt danach ist das reinste Radfahrerparadies. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt hier aus Spaß Radfahrer gegen die Richtung ausschließt. Praktisch würde man dieses Stück hier also über den ultraschmalen Gehweg schieben. Noch praktischer fahren also alle Radfahrer hier gegen die Einbahnstraße, weil hier eh nie Autos fahren. Wie soll man sowas mappen. Echt ätzend.

Also, w_wie_waldi, danke noch mal für deine Erwägungen oben.

Comment from geowas on 26 April 2022 at 07:47

Oh Mann, jetzt sind mir endlich die Schuppen von den Augen gefallen. Das letzte Beispiel ist gelöst. Besagtes Stück Einbahnstraßen-Gasse ist eine Wohnstraße und damit - das wusste ich bis gerade nicht - mit dem Rad in beide Richtungen befahrbar, einfach so, wow.

Sorry und danke, wenn ihr euch den Absatz dazu schon durchgelesen hattet.

Comment from geowas on 26 April 2022 at 08:00

Oh nein, das was ich las, betraf Österreich. Tut mir leid.

Comment from Robhubi on 26 April 2022 at 19:36

@w_wie_waldi, @geowas: „ … Routing“
Die access-Tags sind fürs Routing nicht unbedingt erforderlich. Dazu gibt es die Default-Werte:
OSM tags for routing/Access restrictions

Comment from crodthauser on 27 April 2022 at 00:01

@Graf Westerholt: Ich habe zwei Links angegeben, welche der folgenden Aussage A) widersprechen. Anhand welcher Paragraphen man dies in der StVO sieht, weiß ich nicht.

A) Wenn das Befahren mit einem Fahrrad nicht durch Zeichen erlaubt ist, ist es verboten.
B) Welcher Paragraf der StVO gibt nicht beschilderte Wege (keine Fahrbahn) für Verkehr frei?

@geowas:

Robhubi, du schreibst „bicycle=yes is applied where cycling is legal …” Wenn das die Regel ist, dann ist fahrradroutebares Mappen nicht möglich.

Ja, das kann in der Tat ein Problem sein. Und nicht nur beim Fahrradfahren. In Köln gibt es Reitwege durch die Parks. Nur sind die sehr dürftig ausgezeichnet. Man hat die Wahl eine Zerstückelung einzutragen oder den Weg “as intended”, sofern es klar ist (Verlauf ist online einsehbar, daher verifizierbar). Wobei ich mir hier nichtmals sicher bin, ob zwangsweise Schilder aufgestellt werden müssen. Vielleicht ist es auch die Pflicht des Halters sich über den Wegeverlauf vorab zu informieren.

Comment from SLMapper on 28 April 2022 at 22:54

Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen im Forum einen ähnlichen Thread eröffnet: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=75399

Schaut euch auch gerne die Bilder in der verlinkten note an.

Hier nun meine Gedanken zu ein paar hier beschriebenen Situationen:

Ich finde die Lübecker Methode klar beschrieben, nachvollziehbar und damit hervorragend geeignet: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren_L%C3%BCbecker_Methode

  • abgetrennte Wege (durch mehr als einen Bordstein*1) ohne Schilder: “footway” und “bicycle=yes” (oder “path” impliziert “foot=yes”, “bicycle=yes”)
  • Wege die von der Straße nur durch einen Bordstein*1 getrennt sind (Bürgersteige), sind “footway=sidewalk”. Auf solchen gilt in DE implizit “foot=yes”, “bicycle=dismount” (nicht etwa “no”, das hingegen gilt implizit auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen). D.h. man muss es nicht extra angeben.
  • Fahhradverbotsschild “bicyle=no”
  • mit weißem Schild “Fahrrad frei” wird daraus “bicycle=yes” (und wenn gegen die Einbahnstraße oder <Fahhrad mit 2 Pfeilen> “oneway:bicycle=no”)
  • mit den blauen Schildern “bicycle=designated”; expliziter Weg/Spur nur für Radfahrer, zusätzlich “cycleway=*”

*1 nach StvO ist eigentlich nicht die Form, sondern die “Widmung” des Weges entscheidend. Da man aber nicht vorher in amtlichen Unterlagen schaut bevor man einen Weg betritt/befährt, fällt es zurück auf das was als Bürgersteig wahrgenommen wird (oder eben nicht).

Comment from SLMapper on 28 April 2022 at 22:59

Nachtrag: Für Fußgängerzonen, Parks etc gilt “bicycle=dismount” wenn es ein Schild dazu gibt. Ansonsten “bicyle=yes”

Comment from SLMapper on 28 April 2022 at 23:03

Im Forenthread meinte ich diesen Beitrag mit einem Beispiel eines Fahrradwegverlaufs (und note mit Fotos): https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=860855#p860855

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